Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und der Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH

- nachstehend „BSKT" abgekürzt-vereinbarten Vertrages über die Vermietung von Wanderequipment und Fahrrädern.

 

§ 1 Vertragsschluss

  1. Buchungen werden persönlich vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder über das Onlinebuchungsportal der Homepage www.bad-schandau.de entgegengenommen. Die Buchung des Mieters stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Dieses Angebot kann die BSKT innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe der Mietsache an den Mietern annehmen. Durch die Annahme der Buchung kommt ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und der BSKT zustande.
  2. Der Mieter ist an seine Bestellung bis zum Ablauf einer Woche nach Abgabe seines verbindlichen Angebotes gebunden.

 

§ 2 Leihgebühr und Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung und enthält die bei Vertragsabschluss jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Mietpreis ist bei Abholung der Mietsache in vollständiger Höhe zu entrichten.
  2. Der Mietpreis ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zum Ende der Mietzeit fällig. Im Übrigen ist§ 3 Abs. 2 zu beachten.

 

§ 3 Vertragsdauer

  1. Die Vertragsdauer richtet sich nach den im Mietvertrag gemachten Angaben. Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Abholung und endet am Rückgabetag, spätestens eine halbe Stunde vor Schließung der Ausleihstation, bei der die Mietsache abzugeben ist.
  2. Bei einer Kündigung durch den Kunden, bis zwei Tage vorvereinbarter Leistungserbringung erhebt die BSKT keine pauschale Stornierungsgebühr und bis ein Tag vor vereinbarter Leistungserbringung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises. Sollte der Kunde am Abholtag nicht erscheinen, ist der volle Preis zu bezahlen.
  3. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit der BSKT nachzuweisen, dass der BSKT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale. Die BSKT muss sich stets eine Vergütung anrechnen lassen, die die BSKT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Leistung erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
  4. Gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen un­ berührt.

 

§ 4 Haftung

  1. Wir haften uneingeschränkt für alle dem Mieter entstandenen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits sowie unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Wir haften zudem uneingeschränkt bei Ansprüchen wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten unsererseits sowie unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten aufgrund von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 5 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig aufzubewahren und insbesondere gegen Diebstahl zu sichern. Er hat die Mietsache sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten. Der Mieter soll die Mietsache vor Mietbeginn kontrollieren und mögliche Mängel rügen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, der BSKT Beschädigungen der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Beschädigte bzw. nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Mietgegenstände dürfen nicht weiter genutzt werden.

 

§ 6 Abholung und Rückgabe der Mietsache

  1. Die Mietsache wird vorbehaltlich einer fehlenden Vereinbarung nur an die im Mietvertrag genannten Personen übergeben. Zu diesem Zweck ist ein entsprechendes Legitimationsdokument vorzulegen, in der Regel Personalausweis oder Reisepass.
  2. Nach Ablauf der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache an der Ausleihstation zurück zu geben, bei der er sie abgeholt hat. Eine vorherige Rückgabe ist zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

(4) Abholung und Rückgabe der Mietsache sind nur während der Öffnungszeiten der Ausleihstation möglich und zulässig.

 

§ 7 Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung

  1. Gibt der Mieter die Mietsache zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die BSKT zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen.
  2. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 8 Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

  1. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der BSKT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können die BSKT ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
  2. Für Klagen von der BSKT gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ge­ wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von der BSKT vereinbart.
  3. Die BSKT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die BSKT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für die BSKT verpflichtend würde, informiert die BSKT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die BSKT weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische 0nline-Streitbeilegungs-Plattform

https://ec.eu ropa.eu/consumers/odr hin. Stand dieser Fassung: Mai 2022

Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und der Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH (nachstehend „BSKT" abgekürzt) vereinbarten Vertrages über die Durchführung von Tagesprogrammen.

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung auf die Tagesprogramme der BSKT als unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers. Grundlage sind die zwischen dem Kunden und der BSKT getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Buchungsanfragen des Kunden können direkt vor Ort, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder online durchgeführt werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch die BSKT zustande, die formlos erfolgen kann (z.B. mündliche, telefonisch). Grundlage des Angebots sind die Beschreibungen des Angebotes im Prospekt sowie die ergänzenden Angaben in der dem Kunden vorab zur Verfügung gestellten Buchungsgrundlage.

(2) Abweichende Angaben in der Buchungsbestätigung stellen ein neues Angebot seitens der BSKT dar. In diesem Fall kommt der Vertrag durch Annahme des neuen Angebotes durch den Kunden zustande.

(3) Die BSKT weist darauf hin, dass aufgrund der Ausnahmeregelung des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, bei Verträgen wie dem vorliegenden das gesetzliche Widerrufsrecht keine Anwendung findet. Gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben davon unberührt.

§ 3 Zahlungen

(1) Der vereinbarte Preis für das Tagesprogramm ist grundsätzlich bis zum Tag der Durchführung oder dem auf der Rechnung vermerkten Datum fällig.

(2) Wenn die BSKT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht für den Kunden ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistungen.

§ 4 Nichtinanspruchnahme von Leistungen

(1) Nimmt der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Kündigung des Vertrages und trotz Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der BSKT nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Dies gilt nicht, wenn die Nichtannahme von der BSKT zu vertreten ist.

(2) In diesen Fällen ist die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. Die BSKT hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die die BSKT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

§ 5 Kündigung des Kunden

(1) Der Kunde kann den Vertrag mit der BSKT nach Vertragsabschluss jederzeit formlos vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung kündigen. Aus Beweisgründen wird jedoch eine Kündigung zumindest in Textform (z.B. Mail, Fax) empfohlen.

(2) Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, bis zwei Tage vor vereinbarter Leistungserbringung erhebt die BSKT keine Stornierungsgebühr. Sollte der Kunde zum Tagesprogramm nicht erscheinen, ist der volle Programmpreis zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren, konkret nachzuweisenden Schadens bleibt der BSKT vorbehalten.

(3) Die BSKT muss sich hierbei jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Die BSKT muss sich darüber hinaus eine Vergütung anrechnen lassen, die die BSKT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt zudem die Möglichkeit offen, der BSKT nachzuweisen, dass der BSKT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.

(4) Gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 6 Haftung der BSKT

Die BSKT haftet uneingeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, soweit ein Schaden von der BSKt vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 7 Versicherungen

Dem Kunden wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen. Versicherungen der BSKT zugunsten des Kunden greifen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 8 Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

(1) Im Falle des Nichterreichens einer ausdrücklich Vertragsbestandteil gewordenen Mindestteilnehmerzahl (Leistungsbeschreibung, Buchungsgrundlage, Katalogbeschreibung) kann die BSKT vom Vertrag zurücktreten. Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist sind der BSKT in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben. Die BSKT wird dem Kunden bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Nichtdurchführung des Tagesprogrammes unverzüglich erklären. Der vorbeschriebene Rücktritt durch die BSKT ist bis maximal 2 Tage vor Leistungsbeginn zulässig.

(2) Bei einer Absage des Tagesprogrammes wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erhält der Kunde hierauf geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

§ 9 Absage wegen Schlechtwettervohersagen, Stürmen oder anderen Naturgewalten

(1) Die BSKT behält sich vor, aufgrund von hoher und stärkerer Regenwahrscheinlichkeit, Stürmen, extremer Hitze, Hochwasserereignissen oder anderen Naturgewalten Tagesprogramme auch kurzfristig abzusagen und nicht durchzuführen. Die Teilnehmer werden unverzüglich über die Nichtdurchführung informiert.

(2) Bei einer Absage des Tagesprogrammes wegen schlechter Wetterverhältnisse oder anderer Naturgewalten erhält der Kunde hierauf geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

(3) Es besteht jedoch seitens des Kunden kein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die für die Ermöglichung seiner Teilnahme vorab geleistet wurden wie z.B. Reisekosten, Übernachtungskosten etc.   

§ 10 Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

(1) Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der BSKT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können die BSKT ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

(2) Für Klagen der BSKT gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der BSKT vereinbart.

(3) Die BSKT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die BSKT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für die BSKT verpflichtend würde, informiert die BSKT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die BSKT weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.