Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Schandau
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs Bebauungsplan „Wanderparkplatz/ Wohnmobilcamping Ostrau“, Bad Schandau i.d.F.v. 08.02.2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau hat am 15.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Wanderparkplatz / Wohnmobilcamping Ostrau“ der Stadt Bad Schandau i.d.F.v. 08.02.2023 gebilligt (Beschluss-Nr. 2023/BS/0008) und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Beschluss-Nr. 2023/BS/0009).
Aufgrund eines Verfahrensfehlers bei der öffentlichen Bekanntmachung zur förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna 06/2023, vom 24. März 2023, Seite 7 ist Entwurf des Bebauungsplanes „Wanderparkplatz/ Wohnmobilcamping Ostrau“ i.d.F.v. 08.02.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau hat in öffentlicher Sitzung am 24.01.2024 beschlossen, den Entwurf zum Bebauungsplan „Wanderparkplatz / Wohnmobilcamping Ostrau“ der Stadt Bad Schandau i.d.F.v. 08.02.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen (Beschluss-Nr. 2024/BS/0010).
Das Vorhabengebiet befindet sich in Bad Schandau, OT Ostrau, am Ortseingang an der Falkensteinstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 2,87 ha und umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Ostrau, Flurstücke von 292/12, 294/b und 296/a. Mit dem Bebauungsplan „Wanderparkplatz / Wohnmobilcamping Ostrau“ der Stadt Bad Schandau soll Baurecht für einen Wanderparkplatz als touristische Infrastruktur, eine landschaftsgerechte Übernachtungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung für Wohnmobile sowie Baurecht für eine ortsbildabrundende Ergänzung der Bebauung geschaffen werden.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wanderparkplatz / Wohnmobilcamping Ostrau“ i.d.F.v. 08.02.2023 mit Planzeichnung Teil A (zeichnerische Festsetzungen) und Teil B (textliche Festsetzungen), einschließlich der Begründung (Teil I) sowie Umweltbericht (Teil II) sowie den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 06.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024
in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Straße 3, 01814 Bad Schandau, Zimmer 25 zu folgenden Dienstzeiten:
Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Bedenken und Anregungen zum Entwurf bei der Stadtverwaltung Bad Schandau abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abgegebene Stellungnahmen entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zu den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informationen gehören:
I Gutachten zu Baugrund- und Versickerungsuntersuchung, Erdbaulaboratorium Dresden Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH, 04.05.2022
- Beschreibung der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten, Darstellung zu Untergrundverhältnissen/ Grundwasserverhältnissen, zu bodenmechanischen Kennwerten des anstehenden Bodens, Gründungsvarianten, Erdbaumaßnahmen, Versickerungsfähigkeiten und Schadstoffbelastungen
II Schalltechnische Untersuchung, Akustik Bureau Dresden, 21.03.2022
- Untersuchung und Ergebnis der zur Beurteilung schalltechnischer Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes bei gewerblichen Anlagen auf der Grundlage der Technischen Anleitung Lärm (TA-Lärm)
III Grünordnungsplan, Hase landschaftsarchitektur, Dresden Stand 08.02.2023
- Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft (Beschreibung der im Plangebiet vorkommenden Biotope/Vegetation; Biotopkartierung); Bewertung des Eingriffs und Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Benennung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Konflikten sowie Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen naturschutzrechtlicher Eingriffe, Darstellung von grünordnerischen Maßnahmen
IV Beschreibung der Belange des Umweltschutzes und der Auswirkungen der Planung in der Begründung zum Entwurf (Umweltbericht Teil II)
1) Schutzgebiete
Aussagen zu den Schutzgebieten und Schutzobjekten im Planungsgebiet (gesetzlich geschütztes Biotop nach § 21 SächsNatSchG - Streuobstwiese) und direkt angrenzend an das Planungsgebiet (Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz – Osterzgebirge)
2) Schutzgut Boden
Beschreibung der im Plangebiet vorkommenden Bodenarten, Bodenfunktion, Vorbelastung des Bodens (anthropogen überprägt durch Bebauung, Versiegelung und großflächige Geländeregulierung), Versiegelung; Altlasten (Altlast oder altlastverdächtige Flächen nicht registriert)
3) Schutzgut Wasser
Beschreibung und Bewertung der Grund- / Oberflächenwassersituation; Aussagen zum Versiegelungsgrad der Flächen; Aussagen zum Konzept zur Niederschlagswasserbewirtschaftung; Bemessungsbericht Rückhaltemulden, Berechnung für Rückhaltevolumen
4) Schutzgut Klima | Lufthygiene
Bestandsbeschreibung und Bewertung Klimaeinflüsse/Lufthygiene
5) Schutzgut Pflanzen und Tiere
Beschreibung der im Plangebiet vorkommenden Biotope/Vegetation; Bestandsaufnahme der Biotoptypen; Beschreibung von Lebensräumen für Fauna (keine bekannten Vorkommen von geschützten Arten, Brut- und Fortpflanzungsstätten vorhanden)
6) Schutzgut Landschaftsbild | Erholung
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes (Eigenart, Schönheit, Vielfalt); Beschreibung zum Erholungswert der Landschaft
7) Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit
Aussagen zu den Themen Erschließung und Erholung
8) Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbewertung zur denkmalrechtlichen Situation (Denkmalschutzgebiet Ostrau / Denkmalensemble)
9) Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern:
Erläuterungen zu den Wechselbeziehungen (2 bis 8) zueinander, zusammenfassende Bewertung
10) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Darstellung der Wirkfaktoren auf die einzelnen Schutzgüter; Benennung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Konflikten sowie Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen naturschutzrechtlicher Eingriffe
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wanderparkplatz / Wohnmobilcamping Ostrau“ i.d.F.v. 08.02.2023 ist mit Planzeichnung Teil A (zeichnerische Festsetzungen) und Teil B (textliche Festsetzungen), einschließlich der Begründung (Teil I) und Umweltbericht (Teil II) sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen gem. § 4a (4) BauGB während der Auslegungsfrist auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Homepage der Stadt Bad Schandau unter www.bad-schandau.de (Bürger und Rathaus) hinterlegt.
Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.
Übersichtskarte Bebauungsplan (nicht maßstäblich).
Alle Unterlagen sind einsehbar unter:
https://e.pcloud.link/publink/show?code=kZ4PdeZs5j8v9KgChHmqz3rDpHRvbdim387