Diese kommen ab dem 31. März 2025 zum Einsatz.
Die Pendlerparkkarten werden auf Antrag für diejenigen ausgestellt, die vorrangig aus beruflichen Gründen die Elbseiten wechseln und daher ein oder mehrere Fahrzeuge in Bad Schandau und Krippen parken müssen. Das Antragsformular finden Sie hier.
Eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Nachweis für eine Betreuung ist zwingend erforderlich. Für die Parkgenehmigung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € pro Parkkarte erhoben.
Die Genehmigungen werden im Bürgeramt der Stadtverwaltung Bad Schandau ausgestellt und können dort während der Sprechzeiten abgeholt und bezahlt werden.
Weitere Informationen zur Pendlerparkkarte sowie den Parkmöglichkeiten auf beiden Elbseiten